01
Apr
2009

Paracetamol und Johanneskraut: Ab heute teilweise rezeptpflichtig

Paracetamol und Johanniskraut: Ab heute teilweise rezeptpflichtig
von Dr. Martina Hahn-Hübner

Kein Scherz, auch wenn heute der erste April ist: Ab heute bekommen Sie bestimmte Paracetamol- und Johanniskrautpräparate nur noch auf Rezept. Der Grund dafür: Sie sollen erst mit einem Arzt reden, bevor Sie die Mittel kaufen und einnehmen.

Verschreibungspflichtig ist Paracetamol ab heute, wenn die Tabletten in der Packung mehr als 10 Gramm des Wirkstoffs enthalten. Es soll eine Überdosierung des Schmerzmittels vermieden werden, die zu schweren Nebenwirkungen führen kann. Freiverkäuflich sind immer noch Packungen mit bis zu 20 Tabletten, die je 500 mg des Wirkstoffs enthalten.

Bei Johanniskraut sind Präparate betroffen, die dann eingesetzt werden, wenn die Patienten unter mittelschweren Depressionen leiden. Hier soll unbedingt auch eine ärztliche Behandlung erfolgen, denn schon bei mittelschweren Depressionen kommt es schnell zu einer gesteigerten Suizidbereitschaft. Von der neuen Verschreibungspflicht nicht betroffen sind niedrig dosierte Johanniskrautpräparate, wie sie zur Stimmungsaufhellung z. B. bei leichten Winterdepressionen in Drogerien verkauft werden

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