02
Mär
2009

Einstweilige Verfügung gegen Zweijährigen!

Einstweilige Verfügung gegen Zweijährigen!

LONDON  - Unglaublich aber wahr: Schon gegen Zweijährige kann inzwischen eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. So geschehen jetzt in Großbritannien. Weil die Nachbarn den Kindern Lennon, Olivia und Megan “antisoziales Verhalten” vorwerfen, zogen sie nun vor Gericht - und bekamen Recht. Und das alles nur, weil der zweijährige Lennon einen Fußball gegen ein Fenster des Nachbarn geschossen haben soll. Zudem wird den vier und fünf Jahre alten Mädchen vorgeworfen, Anwohner beleidigt zu haben. Die Mutter der drei Geschwister kann das alles nicht verstehen. Sie sagte, Lennon könne kaum sprechen, Olivia sei Autistin und Megan extrem schüchtern. Sie könne sie noch nicht einmal vorstellen, dass ihre Kinder so etwas wie eine einstweilige Verfügung verdient hätten.

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